Teilnahme und Ausstellungsbedingungen
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Die Organisation und Durchführung der BIOEM obliegt zur Gänze dem TDW - Verein für Tourismus, Dorferneuerung und Wirtschaftsimpulse 3922 Großschönau. Telefon 02815 / 7003, Fax 02815 / 7003-4.
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Die Messe findet in Großschönau am Ausstellungsgelände statt. Am Donnerstag, dem 07. Juni 2012 ist die Messe von 9.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag, dem 08. Juni 2021, am Samstag, dem 09. Juni 2012 ist die Messe von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag dem 10. Juni 2012 von von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet! (Stände müssen bis Ausstellungsende besetzt sein!)
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Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Andere als die angemeldeten Gegenstände und Leistungen dürfen nicht ausgestellt werden.
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Standzuweisungen erfolgen durch die Ausstellungsleitung. Diese kann auch Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie ist auch berechtigt, vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über unseriösen Verkauf oder unseriöse Verkaufsgespräche hat die Ausstellungsleitung das Recht, den Stand zu schließen. Die Beteiligungskosten bleiben aufrecht.
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Den Ausstellern wird die Bodenfläche einschließlich der Trenn- und Rückenwände mit Auf- und Abbau vermietet (ausgenommen Bestellung ohne Wandaufbau). Jeder angefangene m² wird auf die volle Quadratmeterzahl aufgerundet.
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Wird die Anmeldung vom Aussteller storniert, so stehen dem Veranstalter als Stornogebühr 33 % der lt. Anmeldeformular vorgeschriebenen Gesamtgebühr zuzüglich MWSt. zu. Mit dem 31. März 2012 erlischt diese Regelung. Mit dem 1. April 2012 ist der gesamte Betrag der Stand- und Teilnehmergebühr samt MWSt. zu begleichen. In vorstehenden Fällen ist die Stornogebühr als pauschalierter Schadenersatz vereinbart und unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, falls es den Veranstalter gelingt, den Messestand an einen dritten zu vermieten. Die Geltungmachung eines Schadensersatzes, welcher über dir vereinbarten Stornogebühren hinausgeht bleibt davon unberührt.
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Für den Aufbau der Messe stehen den Ausstellern 2 Tage zur Verfügung. Die Stände müssen bis 06. Juni 2012, 22.00 Uhr fertig eingerichtet sein. Das Aufstellen von Gegenständen über die Normhöhe hinaus muss vor dem Aufbau bekannt gegeben werden. Der Abbau der Ausstellungsgegenstände muss bis Montag, dem 27. Juni 2011, 18.00 Uhr, abgeschlossen sein. Die Stände dürfen nicht vor Ende der Ausstellung abgeräumt oder abgebrochen werden. Widrigenfalls wird eine Konventionalstrafe auferlegt. Beschädigungen und Veränderungen an den Halleneinrichtungen, die von den Ausstellern verursacht werden, werden diesen in Rechnung gestellt. Mit dem Aufbau der Stände muss bis spätestens am 06. Juni 2012, 16.00 Uhr begonnen worden sein. Widrigenfalls geht der Veranstalter davon aus, dass der Stand nicht mehr bezogen wird. Abweichungen müssen bekannt gegeben werden und bedürfen einer Bestätigung.
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Die Besucherwerbung übernimmt die Ausstellungsleitung. Für Ihren Beitrag zu Bekanntmachung sind wir Ihnen dankbar. Das Verteilen von Handzetteln und Plakaten außerhalb des gemieteten Standes ist unstatthaft.
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Der TDW stellt heuer wieder eine eigene Messezeitung in einer Auflage von min. 200.000 Stück her. Diese dient der Besuchereinladung (NÖ, OÖ, Besucher der Vorjahre, etc.) und als Ausstellungsführer. Eine Mindesteinschaltung (90,00 € ) ist verpflichtend. Die weiteren Tarife entnehmen Sie dem Anmeldeformular.
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Bei Direktverkauf sind die Verkaufsobjekte mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen sind Angelegenheit des Ausstellers. (Bei Verpflegungsgegenständen sind Standortverlegungen anzusuchen! Die Kontrolle erfolgt durch den Lebensmittelinspektor der BH Gmünd!)
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Bei Dekoration Ihres Standes ist darauf zu achten, dass auf den Fertigständen weder geschraubt noch genagelt werden darf. Für etwaige Beschädigungen Ihrerseits müssen wir ihnen € 73,-- pro lfm Wand in Rechnung stellen. Der Stand wird in gereinigter Form übergeben. Wenn nach Beendigung der Messe irgendwelche Aufkleber, Verunreinigungen, etc. von Ihnen vorhanden sind, wird für die Entfernung € 30,-- pro Stunde in Rechnung gestellt.
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Während der Messe dürfen nur Waren ausgestellt, vorgeführt und angeboten werden, die den österreichischen und EU-Gesetzesgrundlagen entsprechen. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Mängel und Schäden ab, die durch eine behördliche Überprüfung entstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller, die gegen österr. Gesetze, EU-Gesetze oder gegen gute Sitten verstoßen und dadurch dem Veranstalter, der Messe oder dem Ort Schaden (Leumund, Ertragsminderung in den Folgejahren) in irgend einer Form zufügen, auf dem Zivilgerichtsweg zur völligen Wiedergutmachung zu veranlassen.
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Verkauf, Präsentation und Bewerbung ist nur innerhalb der angemieteten Ausstellungsfläche gestattet. Die Verteilung von Handzettel sowie das herumtragen von Plakaten usw. außerhalb des gemieteten Standes ist nicht gestattet.
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Transport- und Verpackungsmaterial ist am Tag vor der Messeeröffnung aus den Ausstellungsbereichen zu entfernen. ACHTUNG: Mülltrennung!!
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Fahrzeuge, Anhänger, etc. müssen bis 1/4 Stunde vor Messebeginn von den Messestandplätzen entfernt sein. Ausnahme: Aussteller im Freigelände dürfen Fahrzeuge innerhalb ihres gemieteten Platzes abstellen. Den Ausstellern stehen für die Dauer der Messe ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsgeländes zur Verfügung. Die Parkplätze sind kostenfrei aber nicht bewacht.
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Die Ausstellungsleitung übernimmt in der Zeit von Mittwoch, 06. Juni 2012, 22.00 Uhr bis Donnerstag, 07. Juni 2012, 8.00 Uhr sowie in den darauf folgenden vier Nächten während der gleichen Zeit die Bewachung des Ausstellungsgeländes.
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Die Ausstellungsleitung versichert die Veranstaltung gegen Haftpflicht- und Feuerschäden. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellergut oder dessen Abhandenkommen. Es wird den Ausstellern empfohlen, ihr Ausstellungsgut auf eigene Kosten zu versichern. Für Personen- und Sachschäden innerhalb der Ausstellungsstände haftet der Veranstalter nicht.
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände und Standardausrüstungen, Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihm, oder seinen Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast hierfür obliegt dem Aussteller.
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Die Stände werden Besenrein übergeben. Die Ausstellungsleitung sorg für die Reinigung des Geländes und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern.
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Rauchen: Während der Veranstaltung herrscht in den Hallen (außer in der Festhalle) Rauchverbot.
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Das Verwenden von Gesprächsverstärkern (Mikrofone, Lautsprecher) ist ausnahmslos verboten. Zuwiderhandeln wird mit sofortigem Ausschluss von der laufenden Messe geahndet. Akustische und audiovisuelle Hilfsmittel (Videos, CDs, Kassetten, etc.) dürfen weder die Aussteller der Nachbarstände noch die Besucher beeinträchtigen.
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Weisungen durch Messeorgane: Aussteller und Messebesucher sind verpflichtet, den Weisungen behördlicher Überwachungsorgane und legitimierter Mitarbeiter der BIOEM Folge zu leisten.
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Der Aussteller erkennt durch seine Anmeldung diese Bedingungen an und verpflichtet sich, alle orts- bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.
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Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
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Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen persönlichen Daten des Ausstellers automationsunterstützt verarbeitet werden und für Zwecke der Direktwerbung im rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch durch andere Unternehmen verwendet werden dürfen. Er stimmt der Zusendung von elektrischer Post zu.
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Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Gmünd/NÖ
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nach oben Anmeldeinformationen Anmeldeformular *.pdf -